Hauptbestandteil des Nachlasses ist ein Zweifamilienhaus, das im Erdgeschoss von Erblasser als Büro (70qm) und im Obergeschoss und Dachgeschoss als Wohnung (120qm) genutzt wurde. Der Erblasser hat die Wohnung - er ging ins Altersheim und verstarb dort - 18 Monate zu einer Gefälligkeitsmiete von Euro 3,4 vermietet. ... Jetzt stellt sich die Frage, wie man die beiden Wohnungen in der Erbschaftsteuererklärung ansetzt, natürlich steuerlich möglichst günstig. (1) Kann man 3,4 Euro/qm für die gesamte Zeit für beide Wohnungen ansetzen und dann mal gucken, was das FA sagt. (2) 3,4 Euro/qm für die gesamte Zeit für die Wohnung OG + DG und 3,8 Euro/qm für die gesamte Zeit EG (3) 3,4 Euro/qm für die 18 Monate der Vermietung, 3,7 für die Eigennutzung (Wohnung OG + DG ) und 3,8 Euro/qm für die gesamte Zeit Eingenutzung des EG.