Jetzt sagt meine Arbeitsvermittlerin, dass durch das ergänzende ALG2, das ich beantrage, die Gültigkeit des Bildungsgutscheins erlischt, weil ich dann automatisch durch diesen "Ergänzendes ALG2"-Antrag hilfebedürftig nach §9 SGB II sein werde und in diesem Fall die ARGE für Weiterbildungsmassnahmen zuständig ist und nicht wie jetzt die Agentur für Arbeit und es könnte sein, dass die ARGE die Bewilligung des CAD-Kurses einfach ablehnt. ... Und jetzt meine Fragen: 1, Wenn ICH den ALG2-Antrag für aufstockendes HARTZ IV-Geld stelle, bedeutet das automatisch, dass ich unter SGB II-Regelung falle? ... Es dürfte doch nicht sein, dass durch den Antrag, der von meiner Ehefrau gestellt wird, ich automatisch unter SGB II-Regelungen falle obwohl ich mit 900 EUR Arbeitslosengeld d.h eigenem Einkommen gar nicht nach §9 SGB hilfebedürtig bin.