Daraufhin haben wir mit dem Verkäufer gesprochen, der sehr uneinsichtig reagierte und darauf verwies, dass dies nicht als Ausstattungsmerkmal im Vertrag stehen würde. ... Ich habe natürlich nicht die Funktion überprüft, denn es war Sommer und mann überprüft ja nicht jede Funktion, sonst müsste man auch alle anderen Dinge testen, denn es wäre ja nichts anders als wenn ich ein Auto ohne ABS kaufe und einfach einen Schalter "ABS" ins Armaturenbrett schraube. ... Denn in jedem Fall muss dem Verkäufer klar gewesen sein, das diese Nachfrage kommen würde, d.h. er hat es wissentlich verschwiegen, Unabhängig davon, wie diese Problem enstanden ist (nicht vollendeter Umbau, bzw.