Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass Ihr Ex-Mann trotz der durch Sie gebilligten Autonutzung mitteilen muss, wenn er neue Felgen aufziehen lässt.
Zudem muss er beweisen, dass die Felgen den entsprechenden Betrag gekostet haben. Des weiteren muss darüber nachgedacht werden, wann die Felgen gekauft und aufgezogen wurden und ob sie ohne Schäden, Mängel waren, als der Wagen verkauft wurde (Stichwort Zeitwert). Da die Felgen ja in Benutzung waren, ist jedenfalls kaum mehr der Neupreis anzusetzen und dieser ist ja zudem vom Ex-Mann nachzuweisen. Des weiteren hatte der Wagen ja vorher Felgen, die Ihnen gehören. Ihr Ex-Mann ist demnach verpflichtet, diese Felgen an Sie herauszugeben, da diese ja in Ihrem Eigentum stehen.
Alles in allem sollte hier zunächst geschaut werden, ob der Wert der neuen Felgen den Wert der alten Felgen übersteigt. Ist dies nicht der Fall, mag Ihr Ex-Mann die alten Felgen behalten und hat den entsprechenden Wertverlust nicht.
Ansonsten sollte bei übersteigendem Wert der neuen Felgen geschaut werden, ob der Wagen durch diese Felgen einen höheren Verkaufspreis erzielt hat. Dann sollten Sie in Betracht ziehen, einen Teilbetrag an Ihren Ex_-Mann zu zahlen. Ob hier tatsächlich ein Betrag von 1000 EUR zu veranschlagen ist, lässt sich ohne weitere Detailkenntnisse nicht bestimmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
11. November 2022
|
15:14
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk