Kunde bezahlt Rechung nicht, da er glaubt, nach 8 Jahren gäbe es noch Garantie
Da der Kauf des ersten Wasserbettes mehr als 8 Jahre zurück liegt, kann die Beklagte meiner Meinung nach keinerlei Garantieansprüche geltend machen. ... Anmerkung: In all den vielen Jahren, in denen wir Wasserbetten verkaufen, ist uns kein vergleichbarer Heizungsdefekt, der zum Durchbrennen des Wasserkerns führte, bekannt geworden.