Nach der Probefahrt mit roten Kennzeichen A und B schließen einen Kaufvertrag ab, in dem steht" wie besichtigt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung zum Preis von 2000 Euro, gekauft als Bastlerfahrzeug, Käufer ist KFZ-Mechaniker, Fahrzeug hat technische und optische Mängel" A entpuppt sich plötzlich beim Vertragschluss als Privatmann im eigenen Geschäft.Käufer B hat Verkäufer A wahrheitsgemäß informiert, dass er vom Beruf KFZ-Mechaniker ist aber B hat seine Berufsausbildung im Jahr 1993 absolviert und seitdem arbeitet er nicht in diesem Beruf, wenn das von Bedeutung ist.Nach dem Kauf hat Käufer B an Fahrzeug unbekannte Unfallschäden vorne festestellt.Diese Schäden wurden gar nicht repariert und das Auto einfach weiter mit diesen Schäden verkauft.Käufer B informiert darüber Verkäufer A und B verlangt pauschal 400 Euro Preisminderung.Verkäufer A weigert dem Käufer B eine Herabsetzung des Kaufpreises und will auch nicht das Auto vom Käufer B zurücknehmen.Verkäufer A behauptet, dass ihm diese Unfallschäden nicht bekannt waren.Käufer B tritt in Kontakt mit dem letzten Vorbesitzer des Fahrzeuges C. ... C hat Händler A dabei nicht informiert, dass Auto Unfallschäden hat aber geht davon aus, dass dem Händler A diese Schäden konkludent bekannt wurden.Dafür spricht der Kaufpreis in Höhe von 150 Euro, den Verkäufer C vom Händler A erhalten hat.Käufer B erfährt auch von C, dass den Zahnriemen im Motor nicht erneuert wurde also Händler A hat ins blaue Hinein Käufer B informiert, dass das wurde schon gemacht. In der Zwischenzeit hat Käufer B einen Kostenvoranschlag für eine Reperatur der Unfallschäden von ATU Werkstatt erhalten.Die Kosten der Reperatur betragen über 1700 Euro.Käufer B verlangt schriftlich vom Verkäufer A eine Preisminderung gemäß des Konstenvoranschlages in Höhe von 1000 Euro.Verkäufer A weigert sich und wirft B vor, einen Betrug zu begangen.Welche Ansprüche stehen Käufer B gegen Verkäufer A ?