Unbenutzbaren Gebrauchtwagen gekauft - was tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Im Kaufvertrag wird ein Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, handschriftlich wurde im Vertrag zusätzlich vermerkt: "keine Garantie; Bastlerfahrzeug". ... Der Verkäufer hätte also tanken können. ... Oder ist der undichte Tank nur ein Mangel, mit dem ich dank Sachmängelhaftungsausschluss leben muss, auch wenn er mir arglistig verheimlicht wurde?