Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte höflich um Auskunft zu folgendem Problem. Vorgeschichte: ich betreibe zusammen mit meiner Frau einen kleinen Metallbaubetrieb und einen Schlüsseldienst.Bis vor etwa einem Jahr hatten wir auch noch einen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis.Als wir vor einem guten Jahr in Urlaub waren,hat sich eben dieser Mitarbeiter den Firmenbus sowie diverses Werkzeug "ausgeliehen", um damit in einen fremden Betrieb einzubrechen und einen Diebstahl zu begehen.Glücklicherweise haben dies Zeugen beobachtet und gemeldet.Zwei Tage später wurden wir (immer noch im Urlaub) telefonisch davon in Kenntnis gesetzt,dass in unseren Geschäftsräumen eine Durchsuchung stattfinde.Dabei wurden 3 Türen sowie ein Metallschrank aufgebrochen.Natürlich konnte nichts gefunden werden-über die Gehaltsabrechnungen jedoch der Mitarbeiter ermittelt,bei der bei ihm kurz darauf stattfindenden Durchsuchung wurde der Einbruch aufgeklärt.Und die von ihm benutzten Werkzeuge, die sich noch in seinem Besitz befanden,als Beweismittel sichergestellt.Die Verhandlung gegen den (ehemaligen) Mitarbeiter (den wir sofort nach Rückkehr aus dem Urlaub fristlos kündigten) soll nun wohl im Mai diesen Jahres stattfinden.Nun meine Frage: Wann und auf welchem Wege bekommen wir denn nun unser Werkzeug zurück und die Schäden an den Türen und dem Schrank ersetzt? Gegen uns selbst wurde nur kurze Zeit lang irgendetwas (lt.Auskunft der Beamten "von Rechts wegen") ermittelt, dieses Verfahren aber nach etwa 3 Wochen eingestellt.