Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe seit 2004 mit Hauptwohnsitz in der Türkei als Rentner,mit einem 374.-€ Einkommen.Nun habe ich vom Amtsgericht Oldenburg i.H.eine Mitteilung erhalten,daß gegen mich das Hauptverfahren eröffnet würde.Angeklagt bin ich nach § 264 Abs.1.Jetzt habe ich dem Amtsgericht ein Fax geschickt,mit der Bitte den Termin der Hauptverhandlung so zulegen,daß das Verfahren erst nachdem 8.Sept.07 statt findet,da ich vorher nicht die finanzielle Möglichkeit habe nach Deutschland zukommen.Den Termin für die Hauptverhandlung habe ich bisher nicht erhalten.Meine Frage dazu: wird das Gericht meine Bitte nachkommen,was ist wenn meine Bitte abgelehnt wird und ich wegen Mangel an Fluggeld nicht kommen kann? Vielen Dank für ihre Antwort.