Guten Tag, folgender Fall: Ich, deutscher Staatsbürger, wurde 2016 von einem Schweizer Gericht wegen "Fahren in fahrunfähigen Zustand (Motorfahrzeug, andere Gründe)" nach SVG Art. 91/2/B zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen auf Bewährung, einer Geldbuße, und Führerscheinentzug in der Schweiz (3 Monate) verurteilt. ... Meine Frage ist, ob die Straftat auch im Führungszeugnis (Belegart O) eingetragen ist, die ich für die Bewerbung bei einer deutschen Behörde benötige. ... Darf ich mich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, wenn das Führungszeugnis (Belegart O) keine Eintragungn enthält, das Bundeszentralregister aber schon?