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Visum mit Vorstrafe

1. November 2007 18:18 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag

1)
Ich hatte am 17.08.05 einen Autounfall mit einem Blutalkoholwert von 1,08 und wurde damals wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt.

Am 20.07.07 wurde ich mit dem Fahrrad angehalten mit einem Blutalkoholwert von 1,55.

Jetzt möchte ich wissen:

wie hoch wird meine Strafe diesmal ungefähr ausfallen?

Werden die Delikte in meinem Führungszeugnis erscheinen?

Gelte ich dann als vorgestraft.

2)
Ich studiere in einen internationalen Studiengang und muss nächstes Semester ein Praktikum von 6 Monaten im Ausland absolvieren. Das Zielland steht noch nicht fest.

Meine Frage lautet:

Werde ich generell Probleme haben ein Visum zu bekommen?

Kann es mir passieren, dass ich für manche Länder kein Visum bekommen werde

1. November 2007 | 18:55

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie liegen hier (Fahrrad), wie auch bei der früheren Tat unterhalb der jeweiligen absoluten Grenze zur Fahruntüchtigkeit. Sofern keine weiteren Umstände hinzu kamen (Gefährdung, Verletzungen, etc.) könnten Sie hier durchaus nochmals mit einer Geldstrafe davon kommen. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass Sie bereits einmal auffällig wurden und die Tat noch nicht sehr lange zurück liegt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann leider keine fundierte Aussage zum Strafmaß getroffen werden. Mit etwas Glück sollte nochmals eine Geldstrafe möglich sein.
Vorbestraft ist grundsätzlich jeder der rechtskräftig verurteilt wurde. Eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen wird nicht im Führungszeugnis erscheinen. Jedoch wird jedes rechtskräftige Urteil im Strafrechtlichen Verfahren im Bundeszentralregister gespeichert. Hierauf haben aber nur wenige Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte zugriff.

Dass Sie Probleme bei der Erteilung eines Visums bekommen glaube ich bei der bisherigen Verurteilung nicht.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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