Straftat eines Deutschen im europäischen Ausland
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
. § 9 StGB die Anzeige in Spanien zu machen – obwohl sich der Straftäter nicht mehr in Spanien aufhält. ... Wo und bei wem muss ich die Strafanzeige begründet aufgeben, damit mir nicht wieder mitgeteilt wird, ich müsse in Spanien den Strafantrag stellen, obwohl, wie bereits erwähnt, sich der Straftäter nicht mehr in Spanien aufhält; d.h., die deutschen Strafverfolgungsbehörden auch tatsächlich tätig werden.