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28 Ergebnisse für hausfriedensbruch körperverletzung

Filter Strafrecht
Sind Glasscherben auf einer Mauer erlaubt?
vom 4.9.2007 20 € Historischer Preis
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Ich habe mich an einer Mauer verletzt, 1,75 m groß, in die Scherben einbetoniert waren. (Ich wollte rüberschauen um zu sehen wo der Ball liegt) Meiner Meinung nach waren die Scherben auf dem ersten Blick nicht sichtbar. Das Gartenbauamt meint jedoch sie wären sichtbar.
Exfreund wirft mir nach Anzeige Vergewaltigung vor
vom 5.5.2013 25 € Historischer Preis
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Vor ein paar Tagen schrieb er Bekannten über Facebook, bei denen er sich über ein Jahr nicht gemeldet hatte, dass er mich anzeigen wird wegen Körperverletzung mit Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Zum Punkt Körperverletzung mit Sachbeschädigung: Ich habe in einer früheren Beziehung schon körperliche Gewalt erfahren. ... Sein Stalking und Hausfriedensbruch (ich hatte im Haus seiner Eltern ein Zimmer gemietet, also hatte ich mit ihnen einen Mietvertrag und er hat sich, als ich nicht da war, an meinen Sachen zu schaffen gemacht) habe ich ja noch nicht mal mit angegeben.
Nachbarin hat trotz Aufforderung mein Haus nicht verlassen - Kann ich Sie wegen Hausfriedenbruch anz
vom 25.7.2007 25 € Historischer Preis
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Hallo, meine Nachbarin hat um ca.22,40 Uhr bei mir Geklingelt und an die Tür geschlagen,getreten und Geschrieen macht die Tür auf. Ich öffnete die Tür und bat sie leise zu sein da meine Kinder schlafen und sie auf keinen Fall rein darf. Sie drückte die Tür fest zur Seite und stieß mich dabei fast um und ging in Richtung Kinderzimmer wo sie der Nachbars Tochter (13Jahre)ihre Meinung sagen will.
Welche Aussicht hat ein Vorgehen gegen üble Nachrede?
vom 24.1.2009 40 € Historischer Preis
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Meine Ehefrau hat vor wenigen Tagen durch eine Freundin erfahren, dass falsche Behauptungen (man könne ihr nicht vertrauen, sie sei unsozial und würde herumtratschen) seit einigen Monaten im Umlauf sind. Vor einigen Monaten hat sich meine Ehefrau gewundert, dass sich gute Freundinnen in ihrem Freundeskreis plötzlich zurückziehen. Auch neue Kontakte blieben seltsam distanziert.
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Üble Nachrede - 186 StGB
vom 16.9.2007 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass mir auf diesem unkomplizierten Weg ein Problem abgenommen werden kann. Am gestrigen Samstag wurde ich unvermittelt von einer mir bekannten jungen Dame angesprochen, warum ich das Gerücht verbreiten würde, sexuellen Kontakt mit ihr gehabt zu haben. Da dies nicht der Fall war, begann ich nachzufragen, von wem sie dieses Gerücht habe.