anzeige wegen sachbeschädigung
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Sehr geehrter Herren und Anwälten, ich wende mich an Ihnen denn seit montag nacht bin ich – zum erstensmal – wegen sachbeschädigung angezeigt worden. Zu mir: volljährig und selbstständig (freelancer) Zum sachverhalt: Da das haus sehr hellhörig ist und der nachbarn immer mitte in der nacht duscht so dass wir ständig von dem schlaf ausgenommen werden, führ ich dieses mal die treppe hoch bis zum nachbarn Tür und schlug gegen diese mit den fuß.... rannte sofort wieder nach unten zu meine wohnung um mich nicht sehen zu lassen. Kurz danach trifft die polizei bei mir ein und nahm meine Daten zwecks eine Anzeige gegen mich mit der Begründung „ ich habe die nachbarn tür kaputt gemacht, sachbeschädigung“.