(es war eine 2spurige strasse, eine spur ging in die eine richtung, eine in die andere). dabei habe ich keine fahrbahn blockiert. als ich aus der hofeinfahrt rückwart rausgefahren und weitergefahren bin haben ich und meine beifahrerin einen unfall bemerkt, der sich in unserer nähe zwischen zwei autos ereignet hatte. ein wagen war dem anderen hinten drauf gefahren. es sah nicht nach einem grossen schaden aus. ich dachte, ich habe nichts damit zu tun, und bin weitergefahren. meine kollegin hat auch so gedacht. das war allerdings falsch gedacht. etwa vier wochen später hatte ich eine einladung zu einer polizeilichen vernehmung. mir wurde verkehrsunfallflucht zur last gelegt. eine neutrale zeugin hätte ausgesagt, ich hätte durch mein angeblich plötzliches wendemaneuver die vollbremsungen der mir hinter fahrenden autos ausgelöst, bei dem ein wagen dem anderen auffuhr, ausserdem gab sie an dass ich 1-2 min gewartet hätte, bevor ich weitergefahren sei (was nicht der wahrheit entspricht). diese neutrale zeugin war im wagen hinter dieser beiden verkehrsunfallwagen und hatte rechtzeitig bremsen können. letztendlich wurde ein strafbefehl gegen mich erlassen a) wegen fahrlässiger körperverletzung in 2 fällen (die fahrerinnen des wagens hinter mir haben eine hws-distorsion angegeben durch den aufprall des wagens hinter ihnen) sowie unerlaubte entfernung vom unfallort, nach dem ich den unfall wahrgenommen und mich als beteiligte erkannt hätte. im strafbefehl steht ein insgesamt urteil von 40 tagessätzen und 3 monaten fahrverbot. frage 1. ich bin psychologische psychotherapeutin in weiterbildung und werde für meine approbation ein behördenführungszeugnis belegtart 0 brauchen. steht dann dieses delikt drin? ... frage 2. mein anwalt möchte dass ich in die hauptverhandlung gehe und dem richter meine situation schildere. er hat es mir so erklärt, dass ich für eine art schuldminderung plädieren soll, weil ich nicht wusste, dass ich mich damit strafbar mache, wenn ich mich vom unfallort entferne. ausserdem will er darlegen, dass ein eintrag im bundeszentralregister für mich beruflich ein sackgasse bedeuten könnte. er denkt, er kann erfolgreich dagegen antreten, dass ich wegen verursachung fahrlässiger körperverletzung verurteilt werde, weil man mir nicht nachweisen kann, dass ich ein drastisches fahrmaneuver durchgeführt haben soll, aber er weiss nicht, ob sich das strafmass für die verkehrsunfallflucht verändern lässt, da es sich hier um das eigentlich delikt handelt, vielleicht könnte sich hier das fahrverbot von 3 monaten verschlimmern, z.b. auf ein jahr entzug?