Guten Tag, ich bin nach der Entziehung meiner deutschen Fahrerlaubnis zusätzlich im Besitz eines rumänischen EU-Führerscheines und möchte wissen, ob dieser auch für die BRD gültig ist. 2001 Trunkenheitsfahrt 0,91 Promille Blutalkoholkonzentration ohne im Besitz eines Führerscheines zu sein (da damals noch minderjährig), mit anschließendem Entfernen vom Unfallort. Nach Erreichen der Volljährigkeit und Ablauf der Sperrfrist habe ich 2004 den Führerschein regulär und ohne Komplikationen erworben. 2004 Drogenfahrt: Tetrahydrocannabinol, Amphetamine, Atemalkohol 0,2 Die Fahrerlaubnis wurde mir daraufhin für 9 Monate entzogen - Ende der Sperrfrist 2006 Zwei medizinisch-psychologische Untersuchungen, 2006 und 2012, fielen negativ aus, trotz vorhander Abstinenznachweise. 2009 Im Oktober 2009 wurde mir ein rumänischer Führerschein der Klasse B ausgestellt, im Oktober 2010 zusätzlich die Klasse A Zum Zeitpunkt der Ausstellung hatte ich Wohnsitze sowohl in der BRD, als auch in Rumänien. ... EU-Führerschein-Richtlinie von 2009 dieser Führerschein nicht auf dem Bundesgebiet der BRD gültig ist.