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Führerschein komplett neu machen?

19. Juni 2020 14:47 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Führerschein umschreiben Nixht-Eu

Hallo ich bin Yannik Student und lebte bis vor knapp 2 Jahren in der Schweiz. Ich habe dort den Führerschein gemacht. Nachdem ich nach Konstanz gezogen bin, habe ich mich erkundigt, ob ich die Schleuderkurse noch nachholen muss. Schriftlich wurde mir mitgeteilt, dass ich diese nicht mehr brauche.
Leider habe ich verpasst und vergessen den schweizer Führerschein in Deutschland umzuschreiben.
Ich weiss, dass ich nun einen Führerschein neu machen muss. Gibt es keine Möglichkeit einen Führerschein zu machen ohne alle Pflichtstunden in Theorie und Praxis?
Besten Dank für Ihre Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt keine Frist, einen Nicht-Eu-Führerschein umschreiben zu lassen

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/fahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.507450.php

Wurde Ihnen dies schriftlich mitgeteilt?

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2020 | 10:01

Guten Tag Frau Corina Seiter

Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort. Nun wollte ich nachfragen, wie ich nun genau vorzugehen habe.
Denn das deutsche Straßenverkehrsamt in Konstanz meint, ich könne die Fahrerlaubnis nur durch eine Ersterteilung wieder erwerben. Sprich ich muss den erste Hilfe Kurs absolvieren, 12 Doppelstunden Theorieunterricht ablegen, darauf die Theorieprüfung bestehen, mindestens die Praxispflichtstunden (Überland-, Nacht- und Autobahnfahrt) und erneut die Praxisprüfung absolvieren. Und all das nur, weil ich meinen Schweizer Führerschein nicht rechtzeitig umgeschrieben habe. Wie muss ich nun vorgehen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2020 | 11:48

Wenn Sie schriftlich eine Verpflichtung erhalten haben, müssen Sie dagegen ein Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen, haben dazu aber nur 1 Monat Zeit. Um genau zu prüfen, was die Behörde meint und was genau gefordert ist und ob zu Recht, sollten sie das rechtlich anhand des Schreibens prüfen lassen - gerne helfen wir weiter. Auch kann Ihnen ggf. Eine Fahrschule weiterhelfen, ob zusätzlich Kurse nötig sind. In der Grenzregion sollten die das wissen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2020 | 20:46

Wenn Sie schriftlich eine Verpflichtung erhalten haben, müssen Sie dagegen ein Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen, haben dazu aber nur 1 Monat Zeit. Um genau zu prüfen, was die Behörde meint und was genau gefordert ist und ob zu Recht, sollten sie das rechtlich anhand des Schreibens prüfen lassen - gerne helfen wir weiter. Auch kann Ihnen ggf. Eine Fahrschule weiterhelfen, ob zusätzlich Kurse nötig sind. In der Grenzregion sollten die das wissen.

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