zwei kleine Verständnisfragen zum Domainrecht
vom 2.12.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
[2.Frage] Wer hat bessere Rechte an so einer Domain? ... Herr “Müller“, welche so eine freie Domain registrieren konnte - nach dem “First come - first served“ Prinzip. ODER Obwohl die Domain bereits durch Herr “Müller“ belegt ist: - ein Unternehmen welchen schon länger als die Domain am Markt gibt und bspw. den Namen ´Automobilhaus "Berliner" GmbH´ trägt. - ein Unternehmen welchen schon länger als die Domain am Markt gibt und bspw. den Namen ´Automobilhaus "Berliner" GmbH´ trägt und auch als Gründer/Inhaber einen Herr "Berliner" hat. - eine Privatperson welche "Berliner" mit bürgerlichen Nachnamen heißt.