grundschuldbestellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
hallo, folgende frage: die a-gmbh verkauft an den privatmann x von 2 immobilien jeweils die hälfte. zur finanzierung beider hlften lässt die a-gmbh zu, die absicherung für beide hälften auf die immobilie 1 erstrangig einzutragen. die immobilie 2 bleibt für den käufer unbesichert. nun birgt dies das risiko, dass bei insolvenz des käufers die immobilie 1 kpl. dem verkäufer verlustig geht und in den eigentumsanteil der immobilie 2 des käufers noch vollstreckt werden könnte. es sollen nun paritätische sicherungsverhältnisse hergestellt werden, wozu der käufer generell bereit ist. es ist daher angedacht, auf der immobilie 2 eine grundschuld zu gunsten des verkäufers bis zur gleichen höhe wie in der immobilie 1 (grundschuld für den käufer) eintragen zu lassen. eine grundschuld ist zwar abstrakt, sie muss dennoch einen rechtshintergrund haben um nicht im falle der inanspruchnahme auf antrag der gläubiger gelöscht werden zu können. wie kann hier sicherungsparität hergestellt werden?