Aufforderung zur Wiederherstellung des Zauns an neue Eigentümer
vom 1.3.2013
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Zum Nachbarn B ist die Grenze deutlich markiert (mit Spalierwand, Büsche usw.). Laut Nachbarn B wollte die Voreigentümerin vom Haus A den Maschendrahtzaun zum Nachbargarten abbauen, Nachbar B willigte ein. ... Ursprünglich wurden alle Häuser in der Siedlung mit Maschendrahtzaun im Garten zur Trennung der Grundstücke gebaut.