Schaden am Haus vor Kaufpreiszahlung
vom 8.10.2010
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Dass der Verkäufer für die Beseitigung zuständig ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag und ist grundsätzlich unstrittig. ... Nun wäre es am Sinnvollsten, wenn wir erst zahlten, sobald der Verkäufer den Schaden komplett beseitigt hat.