Keine Dienstbarkeit nach dem 31.12.2010 eingetragen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Meines Wissens würde bei Verkauf eines Grundstückes,der Käufer,welcher ja guten Glaubens lastenfrei kauft,die Entfernung der Leitung verlangen können.Gilt das auch im Erbfall oder würde es daher Sinn machen,daß ich meiner Mutter die Grundstücke abkaufe?