Folgende Fragen hätte ich hierzu: a) Prüfung des Kaufvertrags auf nicht akzeptable Regelungen / wesentliche Benachteiligungen des Käufers. b) Abschnitt VII / 3. in Anbetracht dessen, dass es sehrwohl eine Abstandsflächenübernahme zu Lasten des Miteigentumanteils ***/28 (Zufahrt) gibt, die von einem der Verkäufer unterschrieben ist und nicht in das Grundbuch eingetragen wurde. ... ---------- Vertragstext ------------------ Kaufvertrag Heute, den erschienen vor mir, *** , Notar in Starnberg, in meinen Amtsräumen in ***: 1.Frau ***, 2.Herr ***, 3.Herr ***, 4.Herr ***, und dessen Ehefrau, *** Auf Ansuchen der Erschienenen beurkundete ich ihren vor mir bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegebenen Erklärungen gemäß nach Ermittlung des Grundbuchinhaltes, was folgt: I. ... Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass das Eigentum erst mit der Eintragung des Eigentumsüberganges in das Grundbuch auf den Käufer übergeht, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der Grunderwerbsteuer erteilt sind, eine Bescheinigung der Gemeinde vorliegt, dass sie ihre Vorkaufsrechte nicht ausübt bzw. solche nicht bestehen und - soweit vereinbart - der Kaufpreis bezahlt ist.