Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit ich das erkennen kann, liegt hier jedenfalls kein sogenanntes verdecktes Bauherrenmodell vor, ein notariell zu beurkundender Grundstückskaufvertrag, in dem der Bauherr das zu bebauende Grundstück erwirbt und ein privatschriftlicher Bau- bzw. Werkvertrag mit dem Verkäufer oder einem Bauunternehmer aus dem „Lager" des Verkäufers und damit der Käufer das Grundstück ohne den Bauvertrag nicht gekauft hätte.
Denn das führt unweigerlich zu Schwierigkeiten beim Vertragsschluss, bei den Steuern, bei den Notarkosten und kann sogar die Nichtigkeit beider Verträge bedeuten.
Das dürfte nach Ihren Angaben hier aller Voraussicht nach gewährleistet sein, ersetzt aber nicht unbedingt die abschließende Prüfung beider Verträge und aller Einzelfallumstände. Im Rahmen einer ersten Beratung bin ich jedoch der Ansicht, dass dieses hier kein Problem sein sollte.
Bei einem Immobilienerwerb wie diesem bezahlen Sie die Grunderwerbsteuer nur einmal, 6,5 Prozent in NRW. Sie wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über Haus, Grundstück oder Wohnung fällig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen