Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Mai letzten Jahres einen Grundstückskaufvertrag geschlossen (als Verkäufer), der unter der "aufschiebenden Bedingung" geschlossen wurde, dass "für das geplante Einkaufszentrum bis spätestens zum 28.02.2011 eine bestandskräftige Baugenehmigung erteilt wird".
Jetzt durch den Verkauf von 2 Einheiten kam dies zur Sprache und der jetzige Eigentümer verlangt seine Kellerrechte...hierfür müssten jedoch bauliche Veränderungen herbeigeführt werden.
Es ist wichtig, dieses Risiko bei einem Verkauf zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Die VR Bank hat unserer Bitte um Tilgungsreduzierung bis zum Verkauf mit dieser Antwort abgelehnt "Nach hausinterner Abstimmung können wir Ihrem Wunsch der Ratenreduzierung aufgrund gesetzlicher Bestimmung (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) leider nicht zustimmen."
Macht jetzt die Gemeinde, oder die Stadt, Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht, verliere ich meinen Provisionsanspruch auf der Käuferseite, da die Gemeinde ja in den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nach Beurkundung eintritt.