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'Der Wert eines Hauses.'

25. Juli 2023 12:14 |
Preis: 40,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Das Haus wurde vom Gutachter auf einen Wert von 45.000 € geschätzt, hat aber zwei Eigentümer, bei denen die Eigentumsverhältnisse und Aufteilung nicht genau festgelegt sind. Jede Partei bewohnt etwa die Hälfte des Hauses.
Das Risiko besteht darin, dass die unklaren und nicht genau festgelegten Eigentumsverhältnisse möglicherweise zu zukünftigen Problemen im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten führen können. Es ist wichtig, dieses Risiko bei einem Verkauf zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Wenn eine Partei ihren Anteil von 1/2 des Hauses verkauft, könnte dieser Teil entweder 22.500 € oder weniger wert sein ?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch und sind daher können die Eigentumsverhältnisse nicht unklar sein. Bitte teilen Sie mit, wer alles im Grundbuch steht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2023 | 14:34

zwei Eigentümer, bei denen die Eigentumsverhältnisse und Aufteilung nicht genau festgelegt sind. Jede Partei bewohnt etwa die Hälfte des Hauses.

Das Haus wurde vom Gutachter auf einen Wert von 45.000 €


Grundbuch Eigentümer Herr M. und Frau E. eine Haus

Wenn eine Partei ihren Anteil von 1/2 des Hauses verkauft, könnte dieser Teil entweder 22.500 € oder weniger wert sein ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2023 | 15:19

Also stehen 2 Personen im Grundbuch, dann sind die Eigentumsverhältnisse 50/50 Ja geklärt. Wenn Sie vertraglich nichts anderes vereinbart haben oder ein Erbe mit drin hängt, gilt automatisch des Grundbuch und somit 22.500 Eur für jeden.

Einigen Sie sich vertraglich auf etwas anderes, so ist das möglich, aber nicht zwingend!

FRAGESTELLER 27. Juli 2023 2,6/5,0
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