Die Bürgschaft ist zurückzugewähren bzw. die einbehaltenen 5 % sind zu zahlen, sobald und soweit keine von der Sicherheit erfassten Ansprüche des Käufers bestehen oder bestehen können. 4.Wegen erheblicher Mängel, festgestellt durch privaten und dann gerichtlich bestellten Sachverständigen , sind bisher die nach 5.2.4 Bauträgervertrag fällige Zahlung wegen Nichtbeseitigung der Mängel nicht bezahlt worden 5.Wegen der Höhe der Kosten für die Mängelbeseitigung nach dem für das laufende Beweissicherungsverfahrens erstellten Gutachtens von min. ca. 180.000 € müsste ein Eintrag ins Grundbuch jetzt erfolgen, weil die Restsumme ( MEA von 60.8600 , Wohnung + TG) den Beseitigungskosten entspricht. 6.Der tatsächliche Aufwand für die Mängelbeseitigung ist aber wesentlich höher anzusetzen, weil im Gutachten einige Punkte nur exemplarisch oder wegen fehlender Unterlagen gar nicht abschließend beurteilt wurden Schlussfolgerung des Gutachtens SV Traglauer: Im Ergebnis belaufen sich die Mängelbeseitigungskosten auf grob geschätzt € 103.751,00 netto.