Synergie Inkasso/ Flexstrom GmbH
vom 19.12.2016
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Februar 2016 erhielt ich von Synergie Inkasso eine Zahlungsaufforderung aus einem alten Flexstrom- Energieversorgungsvertrag (2013) Es handelte sich um eine im August 2013 gestellte Rechnung+Inkassogebühren in Höhe von knapp 230 Euro. ... Zudem befinde ich mich nicht in schuldhaftem Zahlungsverzug weil mir keine Rechnung oder Mahnung seitens Flexstrom zugegangen ist? Nach meiner Recherche verjähren Forderungen aus Energieversorgungsverträgen drei Jahre nachdem sie gestellt worden sind sofern kein gerichtlicher Mahnbescheid erfolgt.