Schönheitsreparaturen bei Auszug?
vom 31.7.2021
für 25 €
beantwortet von
Details: - Beginn des Mietverhältnisses: 15.12.2009 - Formular: Zweckform Einheitsmietvertrag 2873 - Ich habe die Wohnung zum 30.09.2021 gekündigt - Folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag: §8 Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden 1. ... Sind bei Ende des Mietverhältnisses, seit dem Einzug des Mieters oder der zuletzt durchgeführten Renovierung gerechnet, Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte.