Heißt das jetzt, dass beide im Februar die Kündigung (Mietrecht) einreichen sollten um laut Punkt 3b
vom 2.1.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frage bezieht sich auf die Kündigungsfrist. Hier kurz der Sachverhalt. Vermiter und Mieter 1 und Mieter 2 haben einen Mietvertrag ab dem 15.4.2007 abgeschlossen.