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289 Ergebnisse für vermieter zurück fordern

Renovierung nach Auszug verpflichtend?
vom 20.9.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Er meinte noch wenn es so fleckig bleibt schreibt er es ins Übergabeprotokoll u da gibts weniger Kaution zurück. ... Zur Quotenklausel steht folgendes; Sind bei Beendigung des Mietverhältnises einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so kann der Vermieter die zeitanteiligen kosten für Schönheitsreparaturen auf der Grundlage eines Kostenvoranschlag eines von ihm auszuwählenden Fachbetriebs bach folgemder Maßgabe berechnen und Fordern; Küche bad u dusche länger als 1jahr 33% länger als 2jahre 66% länger als 3jahre100% Wohn u Schlafräume dielen u toiletten länger als 1jahr 20% länger als 2jahre 40% länger als 3jahre 60% usw Für andere Nebenraume hat der Mieter Zeitanteilig für jedes jahr das seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen vergangen ist 14,28% der kosten gem.
Mietminderung bei Laermbelaestigung
vom 27.9.2011 30 € Historischer Preis
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Meine Frage: Reicht dieses Verhalten von den Mietern fuer eine Mietminderung so aus oder kann ich als Vermieter verlangen, das in jedem Monat in dem eine Mietminderung geltend gemacht wird, diese auch detailiert anhand eines Laermprotokolls entsprechend belegt wird ?
rückforderung einer mietminderung gerechtfertigt ???
vom 9.3.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo und guten abend, ich habe leider ein kleines, anhaltendes problem mit meinem vermieter. hier kurz der sachverhalt: am 21.12.04 habe ich meinem vermieter mitgeteilt, dass ich mit der januarmiete eine minderung von 100€ in abzug bringen werde da es nach meinem einzug in die wohnung am 23.10.04 zu diversen mängeln gekommen ist (bspw. war die wohnung nicht zum vereinbarten einzugstermin bezugsfertig, der zustand der wohnung bei übergabe war mangelhaft da diese vorher komplett renoviert wurde und die handwerker geschlampt haben, wo es nur ging, die wohnung musste von mir komplett von schutt, kleberresten etc. gereinigt werden, die abflüsse im bad waren 2 wochen lang verstopft bis auch das endlich mal behoben wurde und die dusche und das waschbecken nutzbar waren, es waren etliche nacharbeiten in der wohnung zu machen auf grund derer es zu dauernden beeinträchtigungen kam etc.). auf grund dieser tatsachen habe ich also dem vermieter mitgeteilt dass ich die januarmiete um 100€ mindern werde, was ca. 1/4 der kaltmiete entspricht. ich habe in diesem schreiben wortwörtlich mitgeteilt: "Unser Vorschlag wäre eine Minderung für alle Mängel in Höhe von 100€ die wir, sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, mit der nächsten Mietzahlung im Januar in Abzug bringen würden". da ich nichts vom vermieter gehört habe bin ich davon ausgegangen dass er die minderung also akzeptiert. nun ist es zu erneuten mängeln gekommen, und zwar konkret dass die heizung im wohnzimmer unterdimensioniert ist (die raumremperatur lässt sich bei voll aufgedrehter heizung auf maximal 16-17 grad erwärmen), was mir auch vom vermieter bestätigt wurde und er mir austausch versprochen hat (das war am 28.01.05). danach hat sich nichts getan, es fand kein austausch statt. daraufhin habe ich ihm am 24.02.05 mitgeteilt, dass ich für den märz flächenanteilig einen gewissen prozentsatz für das wohnzimmer abziehen werde, da die heizung halt noch immer nicht ausgetauscht ist (die minderung an sich war in dem fall verschwindend gering, es ging mir nur darum dem ganzen etwas nachdruck zu verleihen da es kaum sinn macht die heizung erst im sommer zu tauschen wenn sie nicht mehr gebraucht wird). ich habe ihm geschrieben, dass ich eine zeit für den austausch von 10 tagen als angemessen ansehe und somit für die zeit vom 07.02.05-28.02.05 eine minderung vornehmen werde. dieses hatte einen bösen brief des vermieters zur folge in dem er schrieb, dass es scheinbar mein hobby wäre, die miete zu mindern und es ihm sehr zu denken gäbe, wenn ich die vorlauftemperatur des heizkessels herunterdrehe (???) um die miete mindern zu können (merkwürdig, er hat mir den mangel ja am 28.01. im beisein von zeugen bestätigt und den austausch der zu kleinen heizung im wohnzimmer versichert, jetzt will er davon auf einmal nichts mehr wissen und unterstellt mir ich hätte an dem heizkessel herumgedreht um die miete mindern zu können). jetzt will er rückwirkend die 100€ minderung vom dezember binnen einer woche zurückhaben. daher nun meine eigentliche frage: ist er berechtigt nachträglich die mietminderung aus dem dezember zurückzufordern bzw. bin ich verpflichtet ihm jetzt auf einmal die 100€ noch zurück zu zahlen unter zugrundelegung des oben beschriebenen sachverhaltes dass er ja erst die minderung akzeptiert hat da er nicht widersprochen hat?
Mietzahlung für die Vorenthaltungsdauer?
vom 19.7.2006 20 € Historischer Preis
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Hallo, Ich habe meine Wohnung fristgerecht im Feb.2006 gekündigt. Ich musste eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten. Nach Absprache mit dem Hausverwalter wäre also der letztmögliche Tag, der 31.05.2006.
Rückbau und Renovierung
vom 5.10.2006 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kann der Vermieter nun trotzdem den Rückbau verlangen? ... Wir haben überhaupt nicht die Absicht die Wand wegzunehmen und fordern auch keinerlei Ausgleich vom Vermieter. ... Schönheitsreparaturen bei Auszug Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtlich Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeit anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Naßräumen (Küche, Bädern und Duschen) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 66%, bei mehr als drei Jahren 100%.
Schadensersatz/Vorkaufsrechte eines Mieters bei Wohnungskauf durch anderen Mieter
vom 22.12.2024 für 52 €
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Im Februar 2023 bot der Vermieter (W.) mir die Wohnung direkt zum Kauf an. ... U. zog ihre ursprüngliche Aussage, "meinem Kauf nicht im Wege" stehen zu wollen, zurück und wollte das Angebot annehmen, also das Geld. ... Kann U. von mir Schadensersatz fordern, weil ich der Abfindungsvereinbarung nicht zugestimmt habe?
Keine Heizung im Winter, (Strom-)Kostenerstattung der Ersatzheizungen
vom 31.1.2014 52 € Historischer Preis
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(Die Verwalterfirma handhabt alles, sind sozusagen auch der Vermieter. Die Verwalter haben den Mietvertrag auch unterschrieben; der "echte" Vermieter wohnt in Österreich und ist als Vertragspartner zum Mieter angegeben) Ende November schrieben wir dann ein Einschreiben an den Verwalter und den Vermieter mit dem Inhalt: Forderung Behebung des Mangels (Heizung) und Mieteinstellung unsererseits. ... Und wieviel dürfen wir fordern?
Mietrückforderung, Verjährung
vom 16.11.2011 25 € Historischer Preis
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Der Vermieter ließ sich auf keine Diskussionen ein und ließ auch Briefe von einem Anwalt unbeantwortet. ... Meine konkrete Frage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, uns die zu viel bezahlte Miete nebst Nebenkosten seit dem 01.05.2007 zurück erstatten muss? ... Der Vermieter ist der Meinung, alles anderen Ansprüche währen verjährt.
Endrenovierungspflicht im Mietvertrag maschinenschriftlich ergänzt
vom 8.10.2009 35 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir wiesen den Vermieter darauf hin, dass der Anstrich durch Fachbetrieb oder den Vormieter ausgeführt in mehreren Räumen mangelhaft ist. ... Ist es ratsam den Vermieter bereits jetzt per Einwurfeinschreiben auf das Urteil des BGH hinzuweisen und ihm mitzuteilen, dass wir nicht renovieren werden? Sollte man in dem Schreiben bereits die Kaution zurück fordern?
Mietrecht / Studentenwohnheim
vom 13.12.2016 25 € Historischer Preis
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Normalerweise vermieten wir diese Zimmer an jeweils einen Studenten. ... Nun möchten uns einige der Austauschstudenten verklagen und fordern die gezahlte Miete zurück, mit der Begründung, dass es verboten sei monatlich mehr als eine Miete pro Wohnung zu kassieren.
Muss die Wohnung gestrichen werden?
vom 2.8.2019 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun hat es sich jedoch so ergeben, dass mein Untermieter gerne länger in der Wohnung bleiben wollte und mit meinem Vermieter einen neuen Mietvertrag vom 1.6.19 bis 31.8.19 ausgehandelt hat. ... Meine Wohnungsübergabe zurück an den Vermieter hat bereits Anfang Juni durch die von ihm beauftragte Hausverwaltung stattgefunden. Die Kaution habe ich zurück erhalten, 500,- Euro wurden wegen eines kleinen Schadens jedoch noch zurückbehalten.
Mietrecht Kündigung Zahlung
vom 30.7.2017 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag 1:Uns wurde die Wohnung nach einem Streit gekündigt, da wir den Vermieter erlaubt haben während unserem Urlaub die Wohnung mit einem Handwerker, den wir kennen betreten darf, um neue heizrohre und Heizungen zu montieren. ... Wir wissen aber genau dass wenn wir Die 1000€ Kaution jetzt zahlen, er einbehalten wird , wie bei denen Vormietern die vor Gericht mussten, um dies wieder zurück zu bekommen.