Angebliche Lärmbelästigung in der Mietwohnung/ Folgen/ Beweislast
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Wenn es dann hart auf hart kommen sollte, d.h. wenn unsere Nachbarn eine Unterlassung oder wenn unser Vermieter eine Abmahnung anstrebt, wer trägt die Beweislast und können unsere Nachbarn diese realistisch wahrscheinlich erbringen (muss z.B. ein teurer Sachverständiger eingestellt werden)? Kann ich meinen Vermieter auch dazu bringen meine Nachbarn abzumahnen diese Unterstellungen zu lassen, wenn Sie diese nicht beweisen können?