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2.390 Ergebnisse für kündigung fristlos

Untermietvertrag Kündigungsfrist
vom 8.7.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die fristgerechte Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des dritten Kalendermonats vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer in Schriftform erfolgen. ... Unabhängig davon, welche Laufzeit des Mietvertrages die Parteien vereinbaren, sind sie sich darüber einig, dass ihr Recht, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, nicht eingeschränkt ist.
Mitbenutzung Küche und Bad Untermieter
vom 13.11.2020 für 35 €
Hallo, Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe 2 Zimmer meiner Wohnung an einen Bekannten untervermietet. Im Mietvertrag steht "Küchen-und Badmitbenutzung" Leider wusste ich nicht, dass er unter einem Messie-Syndrom leidet.
Wohnungsräumung ( Eigenbedarf )
vom 15.10.2004 20 € Historischer Preis
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Mitte Juli habe ich eine Eigentumswohnung ersteigert, die ich wegen Eigenbedarf meines Sohnes korrekt zum 31.10.04 gekündigt habe. Gleichzeitig habe ich den Mietvertrag eingefordert, der angeblich seit 2 Jahren bestehen würde. Der Mieter teilte mir duch seinen Anwalt mit, dass er bei einer finanziellen Abfindung in Höhe von 2000 € ausziehen würde.
Einbauten in Mietwohnung
vom 27.9.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich lebe in den USA und habe in Deutschland ein Appartment. Nun wollte ich die Wohnung verkaufen, dabei zeigte sich, dass die Mieterin in ein circa 5 Quadrat Meter grosses Bad eine zweite Decke eingezogen hat. Zu dieser zweiten Decke führt ein Leiter.
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.
Einliegerwohnung gekündigt - Frage zur Härteklausel
vom 8.7.2016 50 € Historischer Preis
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Guten Tag zusammen, in unserem Einfamilienhaus, welches wir selbst bewohnen, befindet sich eine Einliegerwohnung, in welcher mein mittlerweile 84-jähriger Vater seit einigen Jahren wohnt. Er ist nicht pflegebedürftig, fährt noch Auto und erledigt seinen Alltag bislang selbständig. Da ein weiteres Zusammenleben aufgrund seines Verhaltens für uns nicht mehr tragbar ist, haben wir das Mietverhältnis gem. § 573a, unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist, gekündigt.
Wenn der Kündigungsverzicht für 6 Jahre beim Mieter ungültig wäre, dann kann ich ja den Mietvertrag
vom 18.8.2011 45 € Historischer Preis
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Nach meiner Kenntnis geht das aber eigentlich nur maximal bis zu 4 Jahren für den Mieterverzicht auf Kündigung im Mietvertrag und beim Vermieter geht der Verzicht auf Kündigung wegen Eigenbedarf eigentlich auch unbegrenzt im Mietvertrag zu vereinbaren. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlicher Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.   ... Mein Ziel ist Sicherheit vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters und für mich als Mieter flexibilität für eine Kündigung( z.b. wegen Jobwechsel in andere Stadt, etc.)
Verzug von Miete
vom 21.11.2009 35 € Historischer Preis
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(Pfandrecht gebraucht machen) Gleichzietig hat mein vermieter mir den Lager schloß ausgewechselt mit der Begründung " Der schloß sei veraltet und ich nur zugang hätte durch vorheriges anmelden" Bei meinem letzten Besuch war der schloß voll im takt.( vor 4 Wochen) Meine frage ist wenn ich innerhalb von 3 Wochen mein Mietverzug ausgleiche ist die Kündigung Rechtskräftigt und darf mein Vermieter mir mein Schloß einfach auswechseln so das ich nicht mehr zu meine Oldtimer ran darf.
Wohnungsmieter zahlt grundsätzlich mit Verzug und kürzt Warmmiete
vom 8.10.2011 25 € Historischer Preis
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Wenn der dritte Werktag verbindlich ist:Ist eine Abmahnung-unter Darstellung der Verzugszahlungen der z.B. letzten 12 Monate- überhaupt sinnvoll, wenn in den letzten drei Monaten immer am vierten Tag bezahlt wurde und würde dies bei Wiederholung auch eine Kündigung rechtfertigen oder wäre dies nach im Zweifelsfall Rechtssprechnung dem Vermieter zuzumuten?
Mindestwohndauer Untermietvertrag / Mitbenutzung gemeinsamer Räume
vom 9.12.2013 50 € Historischer Preis
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Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573a BGB: Erleichterte Kündigung des Vermieters">§ 573a Abs. 2 BGB</a>. ... Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Untervermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Untermieter für zwei aufeinanderfolgenden Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Schrotteile hinterlassen - Anlieferung
vom 24.11.2005 15 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Vermieter einer Garage. Der Mieter ist bereits 3 Monatsmieten im Zahlungsrückstand. Außerdem ist er selbstständig ausgezogen ohne zu kündigen und hat Schrotteile zurückgelassen welche eine Neuvermietung behindern und was außerdem gemäß Mietvertrag verboten ist.
Was bedeutet der Begriff "Miete"
vom 25.9.2012 40 € Historischer Preis
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Text=VIII%20ZR%2096/09" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09: Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines..."... Meine Fragen sind eigentlich nur, was das Wort "Miete" in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 543 BGB</a> denn nun bedeutet, muss ich bei einer Kündigung mit anschliessender Räumungsklage aufgrund Zahlungsverzuges also fehlender Miete jetzt die Netto Miete mit den Umlagen angeben, oder reicht die Bruttomiete aus ?
Räumungsforderung
vom 1.3.2008 30 € Historischer Preis
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Mit einem Schreiben Anfang Januar wurde die fristlose Kündigung erklärt. ... Das Schreiben mit der frislosen Kündigung wurde von einer Person in Empfang genommen, die sich bei meinem Anwalt kurz gemeldet hat und den sich im Ausland aufhaltenden Untermieter informieren wollte. 1.)
Schadensersatz nach Schwelbrand
vom 14.3.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, vor 1 Monat gab es einen Schwelbrand im Keller des Mietshauses, es gab keine schriftlichen Informationen (erst nach Beschwerden eine allgemeine nach 1 Woche), Türen von Feuerwehr eingetreten, alle notdürftig repariet (Zustand noch immer nach 1 Monat), meine wurde nicht repariert, obwohl Spalt zum Flur, Schloss halb drin, klapperte im Sturm tagelang, Lärm aus Hausflur unerträglich, Beschwerden halfen nichts, 3 Wochen krank geschrieben, trotz Arztattest keine Reparatur (erst nach 1 Monat auf weitere Beschwerden), wussten immer, dass darauf wartete und Angst hatte, Tranquilizer machen fast süchtig, 4 Nächte aufAnraten des Arztes bei Freunden wegen Angst, Treppenhaus 3 Wochen voller Russ, nichts gemacht, Giftmüll lag 1 Woche ungesichert für Kinder zugänglich, Was sind Rechte und Pflichten Mieter/Vermieter nach Schadensfall? Habe ja keine Informationen -auch jetzt noch nicht wann türen ersetzt werden. Will ausserordentliches Kündigungsrecht, weil keine Hilfe hatte.
zwangsraeumung
vom 29.9.2015 25 € Historischer Preis
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Mietvertrag mit zwei Personen, Mann und Frau, nach bereits zwei Monaten will Frau ausziehen. Ich möchte den Mann nicht alleine übernehmen. Die Parteien wollen einen Aufhebungsvertrag mit mir machen, den ich aber nur mit notarieller Zwangsvollstreckung zur Räumung machen möchte, akzeptieren die Parteien nicht.
Mietvertrag 4 Jahre - danach 3-mon. Kündfr.
vom 21.12.2005 30 € Historischer Preis
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Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 1) zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Kündigung einer Wohnung - Vermieter besteht auf volle Kaution
vom 15.3.2006 15 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag habe ich im Januar geschlossen zum 01.04. Bei kürzlicher Besichtigung der Wohnung habe ich festgestellt, dass die Wohnung in einem miserablem Zustand ist und habe dafür einen Zeugen. Der Vermieter will die Kaution komplett haben und mir vorher die Schlüssel nicht aushändigen, was kann ich machen?