Austausch von Wasserhähnen/Duschköpfen und Badarmaturen in einem Miethaus
vom 13.12.2024
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Unsere Vermieterin ist eine niederländische Stiftung. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Wartungs und Reinigungskosten der in den Mieträumen befindlichen Elektro und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung in Eigentum der Vermieter sind, bis zu einem jährlichen Gesamtaufwand von € 75,00 je Gerät zu übernehmen. 3.Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüssen zu übernehmen, soweit die Geräte Eigentum der Vermieter sind und Kosten für die einzelne Reparatur € 75,00 nicht übersteigen.