Fristlose Kündigung trotz aufwendiger Renovierung?
vom 1.7.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Am 01.03. erhält der Mieter einen Vertrag über ein Ladenlokal zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes. Am 01.04 bittet er um Änderung des Geschäftszweckes in "Gastronomie" und beginnt aufwendige Renovierungsarbeiten (orientalische Kaffehausatmosphäre) zur Herstellung einer Wasserpfeifenbar. Die Renovierungsarbeiten dauern bis heute an.