Wohnfläche bei Balkon: Mietvertrag, Hausgeldabrechnung, Teilungsplan, ...
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Diese 66 m² Wohnfläche tauchen in allen Unterlagen auf...sei es in der Flächenbestimmung des Architekten, im Aufteilungsplan des Gebäudes, in der Hausgeldabrechnung zwecks Verteilung der Gemeinkosten und letzten Endes auch im Mietvertrag der aktuellen Mieter. ... Nun zu meinen Fragen: 1.: Ich würde den Mietvertrag der aktuellen Mieter ja übernehmen, welcher offenbar falsch ist (zwar um <10%, aber de facto ist die Wohnflächenverordnung nicht angewandt). Sollte ich die aktuellen Mieter auf den Fehler hinweisen, den bestehenden Vertrag im Einvernehmen auflösen und einen neuen Mietvertrag mit diesen abschließen?