unwirksame Mietnebenkostenerhöhung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Hallo Forum, ich wohne seit 2004 als Mieter in einer 2,5 Zimmer Wohnung mit 50qm. Im Mietvertrag sind 340,- € Miete und eine pauschale für Betriebskosten von 40,- € vereinbart. Ich bezahle Wasser, Strom, Gas, Müllabfuhr, Wartung Gastherme und Schornsteinfeger extra selbst und mache zudem im Treppenhaus Kehrwoche, sodass die Betriebskostenpauschale wohl Grundsteuer, Abwasser, Gartenpflege, Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche und Satellitenanschluss beinhaltet.