Eigentumswohnanlage WEG - Dachausbau und Dachflächenfenster
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Nun hat sich durch Zufall herausgestellt, dass die beiden Wohnungen im Dachgeschoß ein Sondereigentum bzgl. des Dachbodens ( Abstellraum ) gemäß Teilungserklärung besitzen. ... In der Teilungserklärung gibt es kein recht den Abstellraum später auszubauen, also kein Hinweiß zu Wohnzwecken. ... Wie sieht es bei einem späteren Austauch der Dachflächenfenster aus, muss ich für schwarz eingebaute Fenster, da Gemeinschaftseigentum die Kosten mit übernehmen ??