Umwandlungen von Privat - zu gemachtem Gemeinschaftseigentum - und wieder Wandlung
vom 24.3.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Umwandlung von Privateigentum - zu Gemeinschaftseigentum (was schon geschah vor ein paar J.) - und jetzt soll es wieder zu "Sondereigentum"-im März (nur alle Fenster/Rolläden)rückgewandelt werden - also Ende Märzt bei der Versammlung soll abgestimmt werden - zu Sondereigentum. ... Zurückzahlung von teilweise erhaltenen Geldern der Parteien, die bereits vor ein paar J. so ca. 100% profitierten- denn ihre (Kosten ihrer Fensterreperaturen wurde aus der Rücklagenkasse bezahlt (da a ihre Fenster ( betrifft 3 von 6 Parteien)nun Gemeinschaftseigentum geworden waren- durch einfache Mehrheitsabstimmung- wohlgemerkt OHNE GRUNDBUCHEINTRAG.