Hallo, meine Frage ist, ob die Möglichkeit besteht, unter gegebenen Umständen von einem Mietvertrag zurückzutreten, bevor das Mietverhältnis begonnen und eine Schlüsselübergabe stattgefunden hat. Die Vorgeschichte ist wie folgt: Im September habe ich bei einer Immobilienverwaltung einen Mietvertrag unterschrieben. ... Meine Frage ist nun, ob diese Umstände eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder einen Rücktritt ermöglichen, bzw. ob dazu bspw. eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt oder einen vergleichbaren Sachverständigen erforderlich ist und ob es Komplikationen geben kann, da meine eigenen Arbeiten bereits vor der Schlüsselübergabe stattgefunden haben (Etwa Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ..., da ich faktisch noch nicht Mieter der Wohnung bin).