. § 2 Ziffer 3 Abweichend von Ziff. 1 oder Ziff. 2 beginnt das Mietverhältnis jedoch nicht vor Räumung der Wohnung bzw. nicht vor Fertigstellung der Mietsache. ... § 7 Ziffer 1 Der Mieter hat die Mietsache eingehend besichtigt (s. auch Übernahmeprotokoll, besondere Bestätigung). ... Nachteile*: (*Nichtzutreffendes bitte streichen) Erstbezug § 7 Ziffer 3 Der Mieter verpflichtet sich, bis spätestens Auszug folgende Arbeiten fachgerecht ausführen zu lassen: -siehe Beiblatt- gemäß § 26-Sonstige Bedingungen ... § 14 Ziffer 6 Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrik, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Rolläden und an den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 150,-- DM nicht übersteigen. ... Der Mieter ist verpflichtet, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Aufforderung die nachfolgend bezeichneten Schönheitsreparaturen regelmäßig während der Mietzeit auszuführen.