Meine Freundin bringt nun einen (unbefristeten) Mietvertrag mit Ausschluss meines Rechts auf ordentliche Kündigung (Eigenbedarf, Verwertungskündigung, …) ins Spiel.
Ich habe darufhin dem Mieter eine normale Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zugesandt. In dieser Kündigung habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mir mir eine fristloseKündigung vorbehalte. Da ich wusste, dass der Mieter sicherlich eine Kündigung einfach ignorieren würde, habe ich die Kündigung dreifach zugestellt. 1 x Einen unter Zeugen eingeworfenen Brief bei dem der Zeuge, (meine Ehefrau) auch den Inhalt abgezeichnet hatte(Mieter öffnete die Tür nicht).
Hallo, ich möchte gerne vor Ende der 3 monatigen Kündigungsfrist mein Mietverhältnis beenden. Muss der Vermieter zustimmen, wenn ich 3 Interessenten vorschlage, die 1. über eine lupenreine Schufa verfügen, 2. die monatliche Kaltmiete (1/3 des Bruttomonatsgehalts) gezahlt werden kann, 3. der Nachmieter bestätigt, dass er die Wohnung früher übernehmen würde? BG
Guten Tag, ich habe vor etwas mehr als einem Jahr eine Garage gemietet und mein abgemeldetes Auto dort abgestellt, da ich für mehrere Monate ins Ausland gegangen bin. Als ich zwischendurch wieder hier war, habe ich die Garage und das Auto kontrolliert und alles war soweit in Ordnung. Im November haben auch Freunde von mir noch einmal nachgeschaut und es war soweit alles in Ordnung.
Da die Aufforderung zur Zahlung der Kaution benötigt laut dem Gesetzt keine vorherige Abmahnung, und sollte mir die Kaution zustehen kann ich den Mieter dafür fristlos/ordentlich kündigen bzw. eine Klage über die Zwangsräumung starten? Sein Vertrag ist vor der Mietreform 2013, wo explizit stand, dass die Kaution auch ab neuen Verträgen angerechnet wird und sobald man zwei Monatsmieten in der Summe im Verzug ist kann fristlos und ohne Abmahnung gekündigt werden.
Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosenKündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... Ist meine Kündigung zum 31.12.2011 rechtens und wirksam?
Dies teilten wir der Vermieterin schriftlich kurz vor seinem Auszug mit und kündigten ihr mit sofortiger Wirkung, da uns nicht ordentlich gekündigt wurde (ich als Vertragspartnerin habe nie eine schriftliche Kündigung erhalten) und wir die doppelte Mietzahlung für die alte und neue Wohnung für die Monate Mai und Juni vermeiden möchten.
Hallo, seit einigen Tagen habe ich Ärger mit meinem Vermieter bzw. dessen damaligen Makler der uns die Wohnung versorgt hat wegen der NK-Abrechnung. Wir, meine Freundin und ich, werden nun auf banalste Weise vesucht deswegen fertig zu machen. Erst ist der Beleg für die Kautionszahlung verschwunden und jetzt wird gefragt ob meine Freundin mit zum Haushalt gehört, da ja nur ich auf dem Mietvertrag steh.
Meine Fragen: 1.Die Vermieterin möchte, dass ich bis Ende September ausziehe, weil "kein Mietvertrag bestünde" und ich die derzeitige Kündigung akzeptieren muss!
Bei Vereinbarung einer bestimmten Mietdauer ist das Recht einer ordentlichen Kündigung während dieser Zeit für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosenKündigung des Mietvertrages bleibt davon unberührt." ... Fraglich ist nunmehr, ob eine Kündigung bis zum 31.03.2014 zum 30.06.2014 möglich und wirksam ist.
Leider konnte ich das nicht, und so bekam ich die Kündigung. ... Meine Frage dazu: Ich kann doch innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage (17.3) durch Zahlung der Mietrückstande die fristloseKündigung noch rückgängig machen, muss ich dazu auch die schon entstandenen Verfahrenskosten zahlen?
Können wir als Mieter die schriftliche, generelle Nicht‐Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung als Anlass dafür zu nehmen, ein solches Sonderkündigungsrecht geltend zu machen und erlaubt uns dieses Sonderkündigungsrecht eine fristloseKündigung, bzw. welche Fristen wären einzuhalten?
Ich kaufe in Kürze ein Grundstück mit 40 ar, hälftig Wiese, hälftig Acker. Laut dem Verkäufer hat er schon vor vielen Jahren einem Bauern die Nutzung der Wiese + Acker überlassen, kostenlos, gegen direkte Zahlung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Versicherung. Es ist eine mündliche Vereinbarung, Pacht wurde nicht bezahlt.
Ich habe Ende 2002 - in Unkenntnis der neuen Rechtslage für Zeitmietverträge - mit meinem Mieter (auf dessen Wunsch) einen Zeitmietvertrag - zunächst für 1 Jahr, dann Verlängerung um ein weiteres Jahr, danach Verlängerung um weitere 2 Jahre - abgeschlossen (jeweils auf Wunsch des Mieters). Diese letzte Verlängerung endet nun Anfang nächsten Jahres. Ich möchte damit auch das Mietverhältnis endgültig beenden.