Widerspruch gegen Nebenkosten, geht das?!
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich hatte bereits vor, wegen Eigenbedarf zu kündigen, aber die Begründung, dass fällige Zahlungen nicht geleistet werden, rechtfertigt doch m.E. eine Kündigung ohne Einhaltung der normalen Fristen?