Schönheitsreparaturen bei Auszug (Formularmietvertrag)
vom 25.3.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Es handelt sich um eine Kündigung nach Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. ... Was aber genau bedeutet Punkt 4.: Handelt es sich hierbei um eine laut BGH VIII ZR 52/06, BGH VIII ZR 178/05 unwirksame Vereinbarung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen mit einer zusätzlich im Mietvertrag vereinbarten quotenmäßigen Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle zusammen, ist damit auch diese Vereinbarung unwirksam? ... § 13 Schönheitsreparaturen 1.Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Miet¬verhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen.