Renovierungspflicht bei Auszug wirksam?
vom 8.6.2012
40 €
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Guten Tag, hier meine Frage: Muss ich bei Auszug renovieren, oder ist die gesamte Regelung wegen eines Summierungseffektes (weiche Zeitfristen und zusätzlich Endrenovierungsklausel durch die Formulierung in der Anlage zu § 30) unwirksam und ich kann die Wohnung besenrein übergeben? Ich wohne seit 5,5 Jahren in der Wohnung und habe noch nicht renoviert. ... Anlage zu § 30: In der Anlage zu § 30 heißt es unter der Überschrift: „Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung": Der Mieter hat die Wohnung eingehend besichtigt und bestätigt, dass die mängelfrei und frisch renoviert ist.