Haftung bei Wohnraumkündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Zwei Verständnisfragen: Ein Vermieter kündigt dem Mieter aus Eigenbedarf wirksam. ... Muss der Mieter dann reagieren oder kann er seelenruhig abwarten, z.B. bis zum Tag des Mietendes, und dann die Fortsetzung des Mietverhältnisses gem. 574b fordern? Insbesondere interessiert mich die Haftungsfrage: a) wenn die Kündigung sich als rechtens herausstellt, der Mieter aber noch in der Wohnung ist bzw. bis zur Entscheidung des Gerichtes war bzw. b) wenn aus Problemen der Ersatzwohnraumbeschaffung das Mietende von einem Gericht für z.B. drei Monate herausgezögert wird, der Vermieter aber z.B. schon eine Umzugsfirma oder Handwerker beauftragt hat.