Die Wohnung ist mit Raufaser tapeziert, weiß gestrichen, Türen etc. ebenfalls, die im Mietvertrag enthaltenen Renovierungsfristen sind abgelaufen. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehört auch der Innenanstrich der Türen, Fenster, Fußleisten und Heizkörper. § 19 Beendigung der Mietzeit (handschriftlich ergänzt: siehe Zusatzvereinbarung) 1)Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlags nach folgender Maßgabe an den Vermieter zu zahlen: Liegt der Beginn des Mietverhältnisses bzw. liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit 1.1 für Küche, Bad und WC länger als 1 Jahr zurück: 33% lt. ... Renovieren die Mieter nicht umfassend, so haben sie an die Vermieterin in Abänderung von § 19 Abs. 1 den vollen Betrag zu zahlen, der nach dem Kostenvoranschlag einer Malerfirma notwendig ist, um die Wohnung in renovierten Zustand zu versetzen.