Jährliche Mieterhöhung, Staffelmiete - Genaue Formulierung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses. ... Juli 2007 und kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens nach 3 Jahren. ... Die Mieter haften in diesem Fall für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, daß die Räume nach dem Auszug der Mieter eine Zeitlang leerstehen oder billiger vermietet werden müssen.