Die Teilungserklärung und Grundbuchauszug zu dem Thema Veräußerung finden Sie unten. ... Mit freundlichen Grüßen Auszug aus Teilungserklärung: 6) Veräußerung Zur Veräußerung eines Wohnungseigentums ist die Zustimmung des jeweils anderen Wohnungseigentümers erforderlich, außer bei Veräußerung einer Wohnung an den Ehegatten, die Geschwister, Kinder oder Enkel des Veräußerers. ... Wenn der zum Vorerwerb berechtigte Eigentümer auf sein Ankaufsrecht verzichtet oder dasselbe nicht fristgerecht ausübt oder aber aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht bei der Beurkundung des erforderlichen Kaufvertrags mit dem anderen Eigentümer mitwirkt, ist er nicht mehr berechtigt, die zu der beabsichtigten Wohnungsveräußerung an Dritte erforderliche Zustimmung zu versagen, sofern die angekündigte Wohnungsveräußerung längstens innerhalb Jahresfrist notariell beurkundet wird, gerechnet ab dem ausdrücklichen oder durch Fristablauf stillschweigend bewirkten Verzicht auf das bezeichnete Ankaufsrecht.