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304 Ergebnisse für kündigung ausschluss

kündigung eines mietvertages
vom 31.3.2008 30 € Historischer Preis
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wir haben im dezember 2007 eine wohnung angemietet.beim abschluß des mietvertrages,stellten wir fest,das dieser bis 31.12.2010 gehen soll. wir fragten nach,was wäre,wenn von unserer seite etwas dazwischen kommen würde und wir die wohnung nicht mehr halten können. das wurde mit der be- merkung abgetan,es wäre dann über einen nachmieter kein problem. durch gesundheitliche probleme meines mannes ist diese situation jetzt eingetreten und es ist, trotz ausschöpfung aller möglichkeiten kein nachmieter zu finden. wir können die wohnung finanziell aber echt nicht halten, gibt es für uns wirklich keine möglichkeit aus diesem mietvertrag früher raus zu kommen?
Heißt das jetzt, dass beide im Februar die Kündigung (Mietrecht) einreichen sollten um laut Punkt 3b
vom 2.1.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Laut Mietvertrag § 2 Punkt 3a Läuft dieser auf unbestimmte Zeit,Kündigung spätestens am 3.Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats zulässig(3 monatige Kündigungsfrist). ... Heißt das jetzt, dass beide im Februar die Kündigung einreichen sollten um laut Punkt 3b zum 15.05.2008 ausziehen zu können.
Kündigungsfrist bei wirksamen Kündigungsverzicht
vom 10.10.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Parteien verzichten jedoch wechselseitig auf die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsabschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietverhältnisses. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. ... Wir sehen folgende Möglichkeiten: 1) Die Kündigung ist zum 10.01.2025 möglich (zum Ablauf der Frist) bzw. hilfsweise zum 31.01.2025 (unter Berücksichtigung dass Gesetz Kündigung zum Ablauf des Monats vorsieht). 2) Die Kündigung ist zum 30.04.2024 möglich (3 Monate zum Monatsende nach Ablauf der Frist).
Kündigungsausschluss mit Bezug auf "fragwürdige" Individualvereinbarung?
vom 17.7.2013 68 € Historischer Preis
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"Möglichkeit einer Vereinbarung zum beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung" wurde vom Vermieter folgender Punkt angekreuzt und ergänzt: "Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von v i e r Jahr(en) bis zum 31.12.2014 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. ... Hiervon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist. .... ... Lässt sich damit eine außerordentliche Kündigung begründen?
Kündigung eines befristeten Mietvertrages, ev. Mieterhöhung
vom 22.7.2018 100 € Historischer Preis
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Es beginnt am 01.11.2013 und endet mit gestzl.Kündigungsfrist v.3 Monaten ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Parteien verzichten während dieses Zeitraumes wechselseitig auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages; das Recht des Vermieters zu einer Mieterhöhung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. ... Welche Möglichkeit habe ich für eine Mieterhöhung , falls die Kündigung nicht möglich ist ?
Fristlose Kündigung/Rückwirkende Mietminderung
vom 10.7.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezog mit meinen 3 Kindern vor 7 Jahren eine Haushälfte.Vor 2 Jahren viel dann im kompletten Obergechoss(3 Kinderzimmer)der Strom aus.Daraufhin benachrichtigte ich sofort den Vermieter.Dieser schickte mir am nächsten Tag einen Elektriker vorbei,der den Fehler aber nicht finden konnte,jedoch bemerkte, dass die Elektroinstallation so marode ist,das erhöhte Brandgefahr besteht.Dies bestätigte sich beim öffnen der Verteilerdosen(fast alle Verteilerdosen des Hauses wurden geöffnet.in 3 Dosen hatte es bereits geschmort)Der Elektriker rief sofort in meinem Beisein meinen Vermieter an, schilderte die Situation und forderte ihn auf,die Elektroinstallation zu sanieren.Er drohte sogar mit der Sperrung der Anlage.Dann legte er mir eine Überputzleitung vom Zähler ins Obergeschoss,damit dort wieder Strom verfügbar ist.Seitdem passiert von Vermieterseite nichts.Die Verteilerdosen sollte ich laut Elektriker auf keinen Fall wieder schließen, um einen Brand schnell zu erkennen.Mein jüngster Sohn schläft seit dieser Zeit in meinem Schlafzimmer,welches ich für ihn geräumt habe,da in seinem Zimmer eine Verteilerdose geschmort hat.Im Wohnzimmer habe ich eine Kabeltrommel(wird über Hausflur versorgt) zu stehen,die Fernseher und Lampe mit Strom versorgt.Benutze ich hier eine Steckdose,fängt es in der offenen Dose sofort an zu glühen. Mein Vermieter ist der Meinung,er müsse nichts tun,da er das Haus jetzt verkaufen möchte.Für mich ist dieser Zustand mittlerweile nicht mehr auszuhalten.Außerdem haben einige Geräte gelitten(Stecker Wäschetrockner und Mikrowelle verschmort)Im übrigen habe ich meinen Vermieter nie schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert,aber er weiß durch den Elektriker definitiv vom Mangel. Nun meine Frage: Ich möchte nun fristlos kündigen.Darf ich dies,obwohl ich diese Mängel solange hingenommen habe?
befristeter mietvertrag/Kündigung
vom 23.6.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von 5 jahren ab vertragsbeginn auf recht und ordentlichen Kündigung dieses mietvertrages. wir wollen aber jetzt ausziehen wie sieht jetzt die rechtslage aus ist dieser vertrag ein befristeter mietvertrag wegen den 5 jahren oder ein unbefristeter weil ja da steht auf unbestimmte zeit läuft der mietvertrag!